(Geschäftsführer: Dr. Olaf Schwarzer) mit Sitz in 81927 München
- Fassung vom 01.08.2013 -
Die nachfolgenden AGB's gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen cars4film und dem Mieter, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen die AGB's mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritter, die mit cars4film in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor, auch wenn cars4film denen des Mieter bzw. Dritten nicht widersprochen hat.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche Bestätigung des Mietauftrags zustande oder dadurch, dass cars4film beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsgesetz) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch
gewartetes Fahrzeug bereitzustellen.
Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
Alle Mietangebote der cars4film gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur.
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag berechtigt.
Leisten die Fahrgäste einer Weisung des Fahrers nicht Folge, oder gefährden sie durch eigene Handlungen die Sicherheit des Straßenverkehrs, ist der Chauffeur berechtigt,
einzelne Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Beförderung im Gesamten abzubrechen.
Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von 50,- Euro zzgl. geltender MwSt. fällig, wenn der Kunde bis zu zwei Tage vor Auftragsbeginn vom
Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt innerhalb von zwei Tagen bis zum eigentlichen Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags
fällig. Bei einem Rücktritt des Mieters innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der einzelnen Leistung durch cars4film ist eine Gebühr in Höhe von 80%, bei einem Rücktritt
nach Leistungsbeginn ist die gebuchte Leistung ist in vollem Umfang fällig.
Unabhängig von den dargestellten Stornogebühren bleibt cars4film die Möglichkeit, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden/höhere tatsächlich
entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart und
-umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen
bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als der hier festgeschriebene ist.
Für die Haftung der cars4film gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt:
Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des Paragraphen 310 Abs. 1 BGB haftet cars4film auch nicht
für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks und Aussperrungen und in vergleichbaren Fällen haftet cars4film nicht. Soweit die Haftung von cars4film ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von cars4film.
Kann die Dienstleistung der cars4film aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Mieter zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Mieter seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht,
so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Schadensersatzansprüche gegen cars4film aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen,
soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
Für eine nicht termingerechte Zurverfügungstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände (z.B. höhere Gewalt) übernimmt die Firma cars4film keinerlei Haftung.
Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Mieter haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingten Handlungen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet. Das Mietverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts als beendet.
Der Mieter wird gemäß Paragraphen 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass cars4film die Mieterdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Mieter bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Nutzungsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist.
Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des gemieteten Fahrzeuges gilt der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es hierzu einer Mitteilung des Vermieters bedarf. Der Vermieter behält den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Mietdauer. Zusätzlich ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
Mängel der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an cars4film gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von cars4film gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen cars4film und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommen.
Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die
Abbedingung dieser Schriftformklausel. Keine Partei kann sich auf eine von dieser Vereinbarung abweichende tatsächliche übung berufen, solange die Abweichung nicht ausdrücklich
schriftlich von den Parteien als für sie verbindlich anerkannt werden.
Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters. Sofern eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist,
gilt das Landgericht München als ausschließlicher Gerichtsstand.
München, den 01.08.2013